Entfernen von Wespennestern – Feuerwehr ist nur in begründeten Ausnahmefällen zuständig!
Das Sachgebiet Naturschutz des Landratsamtes Eichstätt weist darauf hin das, das Entfernen von Wespennestern und töten von Wespen nach §39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)...Mehr